Rechtsprechung
   RG, 24.04.1906 - Rep. II. 419/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1906,221
RG, 24.04.1906 - Rep. II. 419/05 (https://dejure.org/1906,221)
RG, Entscheidung vom 24.04.1906 - Rep. II. 419/05 (https://dejure.org/1906,221)
RG, Entscheidung vom 24. April 1906 - Rep. II. 419/05 (https://dejure.org/1906,221)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1906,221) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter welchen Voraussetzungen vertritt ein Ausfallmuster die bereits hergestellte und noch herzustellende Ware rücksichtlich der dem Käufer nach § 377 H.G.B. obliegenden Pflichten?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausfallmuster. H. G. B. § 377.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 63, 219
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Heidelberg, 20.02.1976 - 2 S 74/75
    Auszug aus RG, 24.04.1906 - II 419/05
    _Staub_, H. G. B. (6./7. Aufl.) § 377 Anm. 80 S.1355/56; _Düringer-Hachenburg_, H. G. B. Anm. 3 S 279/80 ; vorsichtiger _Hanauseck_, Haftung des Verkäufers für die Beschaffenheit der Ware Anm. 2 S 74/75; v. _Hahn_, H. G. B. 2. Aufl. Art. 347 § 22; R. G. I. 16. März 1889 (Jurist. Wochenschr. 1889 S. 173 Nr. 21, _Bolze_, Bd. 7 Nr. 585).
  • BGH, 06.05.1981 - VIII ZR 125/80

    Verkauf von zur Herstellung von Paletten benötigten Brettern und Kanthölzern -

    Weder der von der Revision zitierten handelsrechtlichen Literatur (Brüggemann, HGB, 3. Aufl., § 377 Anm. 33) noch der zumeist älteren Rechtsprechung (OLG Hamburg, ZKR 40, 510), insbesondere des Reichsgerichts (RGZ 63, 219) läßt sich entnehmen, die Genehmigung des Musters einer herzustellenden oder anzuschaffenden Ware durch den Käufer enthebe ihn der Untersuchung nach § 377 HGB.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht