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RG, 24.04.1906 - Rep. II. 419/05 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Unter welchen Voraussetzungen vertritt ein Ausfallmuster die bereits hergestellte und noch herzustellende Ware rücksichtlich der dem Käufer nach § 377 H.G.B. obliegenden Pflichten?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausfallmuster. H. G. B. § 377.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 63, 219
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Heidelberg, 20.02.1976 - 2 S 74/75
Auszug aus RG, 24.04.1906 - II 419/05
_Staub_, H. G. B. (…6./7. Aufl.) § 377 Anm. 80 S.1355/56; _Düringer-Hachenburg_, H. G. B. Anm. 3 S 279/80 ; vorsichtiger _Hanauseck_, Haftung des Verkäufers für die Beschaffenheit der Ware Anm. 2 S 74/75; v. _Hahn_, H. G. B. 2. Aufl. Art. 347 § 22; R. G. I. 16. März 1889 (Jurist. Wochenschr. 1889 S. 173 Nr. 21, _Bolze_, Bd. 7 Nr. 585).
- BGH, 06.05.1981 - VIII ZR 125/80
Verkauf von zur Herstellung von Paletten benötigten Brettern und Kanthölzern - …
Weder der von der Revision zitierten handelsrechtlichen Literatur (…Brüggemann, HGB, 3. Aufl., § 377 Anm. 33) noch der zumeist älteren Rechtsprechung (OLG Hamburg, ZKR 40, 510), insbesondere des Reichsgerichts (RGZ 63, 219) läßt sich entnehmen, die Genehmigung des Musters einer herzustellenden oder anzuschaffenden Ware durch den Käufer enthebe ihn der Untersuchung nach § 377 HGB.